ProTerra Maroc unterhält aktuell ausschließlich Standorte in Marokko, handelt aber aufgrund ihrer teils international aufgestellten Kunden über die Regelungen und Gesetze für Marokko hinaus freiwillig nach den Grundsätzen für internationale Unternehmen.
Im Sinne der OECD-Grundsätze für internationale Unternehmen, der UN Menschenrechtscharta und den Prinzipien des UN Global Compact, legt dieses Dokument demnach die Grundsätze fest, deren Einhaltung ProTerra Maroc sich zum Erreichen ihrer Ziele gesetzt hat.
Diese Grundsätze gelten für alle unsere Geschäfte. Sie legen auch fest, wie sich jeder einzelne Arbeitnehmer bei der Abwicklung von Geschäften zu verhalten hat.
Die Unternehmensleitung ist dafür verantwortlich, dass die Allgemeinen Unternehmensgrundsätze von ProTerra Maroc den Arbeitnehmern bekannt gemacht werden und dass sie sich daran halten. Für ProTerra Maroc ist es besonders wichtig, dass die Allgemeinen Unternehmensgrundsätze bei der Anbahnung oder Weiterführung von Geschäftsbeziehungen mit Vertragspartnern, Lieferanten und in der Zusammenarbeit mit anderen Firmen eingehalten werden.
1. Grundwerte Auf Basis der Unternehmensgrundsätze hat ProTerra Maroc hohe Anforderungen an die Festlegung und Umsetzung von Verhaltensregeln. Die Grundwerte sind folgende
• Unternehmerischer Geist • Aufrichtigkeit • Soziale Verantwortung • Umweltbewusstsein
2. Verpflichtung und Verantwortung ProTerra Maroc verpflichtet sich, einen langfristigen Wert für Kunden, Arbeitnehmer und für die Gesellschaft zu schaffen und dabei nachhaltigen Gewinn für den Fortbestand des Unternehmens zu erzielen.
Unsere Leistungen sind auf den Erfolg unserer Kunden ausgerichtet. Es ist daher unsere Aufgabe, dem Kunden Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die Preis- und Qualitätsvorteile bieten und gleichzeitig Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltstandards erfüllen.
Wir schaffen ein ansprechendes Arbeitsumfeld für unsere Arbeitnehmer. Insofern verpflichten wir uns dem Grundsatz, unsere Arbeitskräfte entsprechend ihrer Eignung einzustellen und zu unterstützen, ihre persönliche und berufliche Entwicklung zu fördern und ihnen sichere und gesundheitlichen Belangen entsprechende Arbeitsbedingungen zu bieten.
Wir sind uns unserer Verantwortung für die Umwelt bewusst. Aus diesem Grund haben wir uns Umweltrichtlinien erarbeitet und sehen diese als Bedingungen für unser nachhaltiges Handeln an. Wir glauben, dass ökonomisches Handeln der Berücksichtigung ökologischer Verantwortlichkeiten nicht entgegen steht.
Um unsere Umweltrichtlinien zu verwirklichen, werden angemessene Maßnahmen ergriffen, dokumentiert und kommuniziert. Zu einer nachhaltigen Entwicklung führen wir alle unsere Geschäfte in einer sozial verantwortlichen Art und Weise. Wir halten uns an die Gesetze des Königreichs Marokkos und ggf. weiterer Länder, in denen unsere Firma u.U. tätig wird. Wir unterstützen die fundamentalen Menschenrechte. Wir verbieten Diskriminierungen jedweder Art und jede Art von Kinderarbeit. Wir beachten Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekte.
3. Fairer Wettbewerb ProTerra Maroc unterstützt die Prinzipien der freien Marktwirtschaft und des fairen Wettbewerbs. Wir setzen uns zum Ziel, die Wünsche der Kunden schneller, besser und persönlicher als unsere Mitbewerber zu erfüllen. ProTerra Maroc stellt sich im Rahmen des geltenden Rechts und der von uns berücksichtigten Richtlinienkataloge fair dem Wettbewerb.
4. Geschäftliche Integrität ProTerra Maroc besteht auf Integrität und Fairness in allen Bereichen ihrer geschäftlichen Tätigkeiten.
• Bestechung und jegliche andere Form von unethischen Geschäftspraktiken sind verboten. • Arbeitnehmer von ProTerra Maroc müssen jegliche Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen im Widerspruch zu den Interessen der Firma stehen. • Alle Geschäftsvorgänge sind genau und vollständig zu dokumentieren. Sie müssenden Buchhaltungsgrundsätzen des Unternehmens und den örtlichen Gesetzen entsprechen und Betriebsprüfungen standhalten.
5. Kommunikation Ein ordnungsgemäßer Informationsfluss ist für die ProTerra Maroc grundlegend. Dies beinhaltet sowohl die geschäftlichen Aktivitäten als auch die Rolle in der Öffentlichkeit. ProTerra Maroc ist bemüht, mit anderen offen, sachlich und zeitnah zu kommunizieren, es sei denn, dass eine vertrauliche Behandlung ausdrücklich bestimmt wurde.
6.Befolgung der Grundsätze Die Unternehmensleitung wird dafür sorgen, dass kein Arbeitnehmer benachteiligt wird, wenn er eine Verletzung oder den Verdacht auf eine Verletzung der Grundsätze anzeigt.
7. Umweltbewusstsein ProTerra Maroc fördert aktiv das Umweltbewusstsein der Mitarbeiter und den Umweltschutz. Das Vorgehen hierfür definieren die Umweltschutzrichtlinien der ProTerra Maroc.
DIE UNTERNEHMENSGRUNDSÄTZE IM EINZELNEN
1. Ziel Zur praktischen Anwendbarkeit hat die Unternehmensleitung eine Reihe von Grundsätzen genauer spezifiziert. Die Spezifizierungen gelten – wie die allgemeinen Grundsätze auch – für alle Arbeitnehmer von ProTerra Maroc. Sie werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf korrigiert.
2. Menschenrechte
2.1. Diskriminierung Unsere Mitarbeiter müssen auf der Basis objektiver und nicht-diskriminierender Kriterien eingestellt und gefördert werden. Belästigungen jeglicher Art oder Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit werden nicht toleriert. Im Fall einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit, haben die Mitarbeiter die Möglichkeit zu arbeiten, so lange dies aus ärztlicher Sicht angemessen ist. Die Arbeit muss für den Arbeitnehmer geeignet sein. Der Arbeitnehmer darf während des Krankheitsverlaufes nicht diskriminiert werden.
2.2. Kinderarbeit ProTerra Maroc hält sich an das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für die Bundesrepublik Deutschland und weitere Länder, in denen sie ggf. tätig wird.
2.3. Zwangsarbeit ProTerra Maroc nimmt unter keinen Umständen Zwangsarbeit in Anspruch. ProTerra Maroc beschäftigt nur Mitarbeiter, die nach eigenem freien Willen dort arbeiten wollen. Arbeitnehmer müssen keine Kaution hinterlegen. Ausweispapiere werden dem Arbeitnehmer bei Arbeitsantritt wieder ausgehändigt.
2.4. Organisationsfreiheit ProTerra Maroc billigt und respektiert das Recht der Arbeitnehmer, eine Organisation zu gründen oder einer Organisation ihrer Wahl beizutreten. ProTerra Maroc macht die Anstellung einer Arbeitskraft nicht vom Austritt aus oder Nicht-Eintritt in eine Gewerkschaft abhängig. ProTerra Maroc entlässt oder benachteiligt keinen Arbeitnehmer, weil er Gewerkschaftsmitglied ist. Im Rahmen des geltenden Rechts und der üblichen Anstellungs- und Beschäftigungsverfahren achtet ProTerra Maroc auf das Recht von Arbeitnehmern, Vertreter einer Gewerkschaft oder sonstigen Arbeitnehmerorganisationen zu sein.
3. Fairer Wettbewerb ProTerra Maroc stellt sicher, dass alle Geschäfte voll mit dem geltenden Wettbewerbsrecht übereinstimmen.
4. Geschäftliche Integrität 4.1. Zahlungen Alle Zahlungen müssen in Büchern verbucht werden und revisionssicher(intern und extern) sein.
4.2. Provisionszahlungen Das Verbot der Bestechung jeglicher Art darf nicht durch Provisionszahlungen umgangen werden. Die Provisionszahlung muss durch eine eindeutige und nachvollziehbare Leistung, die für das Unternehmen erbracht wurde, gerechtfertigt werden.
Die Bezahlung von Maklern, Vertriebspartnern und Beauftragten (im Folgenden Partner) darf die in der Firma gültigen Dienstleistungsgebühren nicht überschreiten.
Partner müssen die Firmengrundsätze von ProTerra Maroc befolgen.
4.3. Geldwäsche ProTerra Maroc wird Absprachen, die den Anschein haben oder verdächtig sind, Eigentum oder Geld zu erwerben, zu behalten, nutzen oder zu kontrollieren, um Einkünfte aus kriminellen Handlungen zu verschleiern, weder eingehen noch tolerieren.
ProTerra Maroc bekämpft die Zahlung von Bestechungsgeldern. Das Unternehmen unterstützt Maßnahmen, die solche Praktiken unterbinden. In jedem Fall müssen die geltenden Gesetze befolgt werden.
4.4. Geschenke In allen Geschäftsbereichen und Abteilungen des Unternehmens muss in Bezug auf Werbegeschenke zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten vollständige Transparenz herrschen. Es dürfen keine persönlichen Geschenke oder Gefälligkeiten von Dritten angenommen werden oder an Dritte gemacht werden. Geschenke oder Gefälligkeiten von materiellem Wert sind definiert als Objekte, die die Kaufentscheidung beeinflussen und/oder zu einer Abhängigkeitsbeziehung führen können. Im Zweifelsfall muss ein Vorgesetzter um Rat gefragt werden.
5.Einhaltung Alle Mitarbeiter werden umfassend über die Firmengrundsätze unterrichtet. Neue Arbeitnehmer erhalten innerhalb der ersten drei Monate die entsprechende Einweisung. Hauptlieferanten von ProTerra Maroc müssen erklären, dass sie den Unternehmensgrundsätzen von ProTerra Maroc zustimmen und dass sie diese auch während ihrer Geschäftsbeziehungen mit ProTerra Maroc einhalten.
Alle Arbeitnehmer von ProTerra Maroc müssen sich an die Unternehmens-grundsätze halten.
Missbrauch oder Nichteinhaltung kann zu disziplinarischen Maßnahmen - einschließlich Kündigung - führen, unabhängig davon, ob eine weitere zivil- oder strafrechtliche Verfolgung erfolgt.
In allen Geschäftsbereichen und Abteilungen des Unternehmens muss in Bezug auf Werbegeschenke zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten vollständige Transparenz herrschen.
Es dürfen keine persönlichen Geschenke oder Gefälligkeiten von Dritten angenommen oder an Dritte gemacht werden.
Geschenke oder Gefälligkeiten von materiellem Wert sind definiert als Objekte, die die Kaufentscheidung beeinflussen und/oder zu einer Abhängigkeitsbeziehung führen können.
Im Zweifelsfall muss ein Vorgesetzter um Rat gefragt werden.
Dakhla, Casablanca, Berlin , le……………
gez. durch die Geschäftsleitung
gez. durch die Gesellschafter